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1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der
Firma Uebler mit Kunden oder anderen Abnehmern. Es gelten ausschließlich die
Geschäftsbedingungen der Firma Uebler. Anderslautenden Bestimmungen oder
Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
2. Auftrag und Annahme
Die im Online-Auftritt, Katalogen oder sonstigen Werbemitteln enthaltenen
Produktdarstellungen der Firma Uebler stellen keine verbindlichen Angebote
der Firma Uebler dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots
durch den Kunden. Der Kaufvertrag kommt erst durch Absendung der Ware durch
die Firma Uebler oder durch eine explizite Lieferbestätigung der Firma
Uebler zustande. Die Firma Uebler ist berechtigt, die Annahme der Bestellung
abzulehnen.
3. Preise
Die genannten Preise sind unsere derzeitigen Preise für Endverbraucher
inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer ausschließlich Verpackung und
sonstiger Versand- und Transportkosten. Die derzeitigen Preise basieren auf den zur Zeit gültigen Materialpreisen
und Löhnen. Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als 4
Monate, ohne dass wir eine Lieferverzögerung zu vertreten haben, kann der
Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger
Nebenkosten angemessen erhöht werden. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als
40 %, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Ist der Besteller Unternehmer, eine Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der
vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und
Auslieferung mehr als sechs Wochen liegen.
4. Lieferfristen
Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, sofern sie von der
Firma Uebler ausdrücklich und schriftlich als solche bestätigt wurden.
Bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und
Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb
unseres Willens legen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der
Anlieferung wesentlicher Materialien, ist die Firma Uebler berechtigt, die
Lieferung um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag
zurückzutreten, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des
Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die
Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Schadensersatz wegen verspäteter
Lieferung ist in jedem Fall ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegt.
5. Lieferung
Die Firma Uebler ist zu Teillieferungen berechtigt. Der Versand erfolgt
stets - auch bei Franko-Lieferungen - auf Rechnung des Bestellers. Eine
Versicherung erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Kosten des
Bestellers. Innerhalb Deutschlands wird für Lieferungen unter EUR 300,00
Warennettowert, derzeit EUR 357,00 Warenbruttowert, eine Versandpauschale
von EUR 7,00 zzgl. USt., derzeit EUR 8,33 brutto, erhoben. Ab EUR 300,00
Warennettowert, derzeit EUR 357,00 Warenbruttowert, erfolgt die Lieferung
innerhalb Deutschlands frei Haus, wobei die Firma Uebler die Versandart
bestimmt. Expressgut-Sendungen erfolgen grundsätzlich unfrei und auf Kosten
des Bestellers. Sämtliche Lieferungen und Leistungen ins Ausland werden nur
gegen Vorkasse oder unwiderrufliches Akkreditiv unfrei ab Werk Forchheim
ausgeführt.
6. Verpackung
Die von der Firma Uebler benutzten Kartonverpackungen gehen ins Eigentum
des Empfängers über und werden diesem berechnet. Die Verpackungen sind nach
der Verpackungs-Verordnung recyclingfähig und können somit der stofflichen
Verwertung zugeführt werden. Bei Palettenversand werden Tauschpaletten eingesetzt. Die
Palettengebühren gehen grundsätzlich zu Lasten des Empfängers.
7. Zahlungsbedingungen
Zahlungen erfolgen je nach Vereinbarung per Vorkasse oder Bankeinzug. Bei
Bestellungen durch Wiederverkäufer sind Zahlungen innerhalb von 30 Tagen
nach Rechnungsdatum netto oder innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum
mit 2% Skonto zu leisten. Ein Skontoabzug ist ausgeschlossen, soweit noch
ältere Rechnungen offen stehen.
8. Abnahme und Gefahrübergang
Nimmt der Besteller die vertragsgemäß zugesandte Ware nicht ab oder
verweigert er die Entgegennahme bzw. holt die Ware nach Benachrichtigung
durch die Transportperson bis zum Ablauf der Lagerzeit nicht ab, so befindet
er sich im Annahmeverzug. Dies gilt nicht, soweit der Besteller eine
entsprechende Erklärung innerhalb der Fristen des Fernabsatzgesetzes abgibt
bzw. die Ware innerhalb der Fristen des Fernabsatzgesetzes zurücksendet. Ist der Besteller Unternehmer, geht die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware mit deren
Übergabe an den Transporteur auf den Besteller über.
9. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne
Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn ihnen
die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,
jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden
Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung)
und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246
§ 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß §
312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung
der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der
Sache. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware sind zu richten an:
Uebler GmbH, Sandäcker 7, 91301 Forchheim
email:
info@uebler.com
Fax:
09191/7362-77
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B.
Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen
Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen
gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf
deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -
zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für
eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in
Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie
haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der
bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen
Betrag von Euro 40 nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis
der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine
vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die
Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei
Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen
innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der
Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren
Empfang.
Ende der
Widerrufsbelehrung
10. Kosten der Rücksendung bei Widerruf
Im Falle des Widerrufs nach Ziff. 9 haben Sie die regelmäßigen Kosten der
Rücksendung zu tragen, wenn der Kaufpreis der zurückzusendenden Sache einen
Betrag von Euro 40 nicht übersteigt oder Sie bei einem höheren Kaufpreis im
Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht den Kaufpreis oder eine vereinbarte
Teilzahlung erbracht haben, es sei denn, dass die gelieferte Sache nicht der
bestellten entspricht.
11. Gewährleistung
Ist der Vertragspartner Verbraucher, richtet sich die Gewährleistung nach
den gesetzlichen Vorschriften. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann die Firma Uebler
die Nachbesserung nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch
Lieferung oder Neuherstellung eines mangelfreien Vertragsgegenstandes
vornehmen.
12. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung
vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der
Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns
gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des
Verbraucherkreditgesetzes bzw. die §§ 491 - 507 BGB Anwendung finden oder
dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird. Bei Verwendung gegenüber Unternehmern, einer juristischen Person
öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt
darüber hinaus folgendes:
Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen
Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle
Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten
Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der
Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die
Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur
Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung
ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt
davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht
einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der
Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen
und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben
macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten)
die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets
für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen
verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen
vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns. Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur
Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen
Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu
benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu
stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind.
Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf
Verlangen des Bestellers freizugeben, als deren Wert die zu sichernden
Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 %
übersteigt.
13. Produktänderungen
Änderungen infolge technischer Weiterentwicklung oder gesetzlicher
Vorschriften behalten wir uns vor.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Forchheim. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist Gerichtsstand Forchheim. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Haager Konvention vom 1.7.1964 betreffend einheitlicher Gesetze über den
internationalen Kauf und das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom
11.4.1980 über Verträge über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
finden keine Anwendung.
15. Sonstiges
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns
geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen
Zustimmung. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen
Bestimmungen hiervon unberührt.
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