Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab 01.04.2011
Produkte
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1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Firma Uebler mit Kunden oder anderen Abnehmern. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der Firma Uebler. Anderslautenden Bestimmungen oder Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. 

2. Auftrag und Annahme
Die im Online-Auftritt, Katalogen oder sonstigen Werbemitteln enthaltenen Produktdarstellungen der Firma Uebler stellen keine verbindlichen Angebote der Firma Uebler dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden. Der Kaufvertrag kommt erst durch Absendung der Ware durch die Firma Uebler oder durch eine explizite Lieferbestätigung der Firma Uebler zustande. Die Firma Uebler ist berechtigt, die Annahme der Bestellung abzulehnen. 

3. Preise
Die genannten Preise sind unsere derzeitigen Preise für Endverbraucher inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportkosten. Die derzeitigen Preise basieren auf den zur Zeit gültigen Materialpreisen und Löhnen. Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als 4 Monate, ohne dass wir eine Lieferverzögerung zu vertreten haben, kann der Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten angemessen erhöht werden. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 40 %, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Ist der Besteller Unternehmer, eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als sechs Wochen liegen. 

4. Lieferfristen
Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, sofern sie von der Firma Uebler ausdrücklich und schriftlich als solche bestätigt wurden. Bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens legen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, ist die Firma Uebler berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung ist in jedem Fall ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. 

5. Lieferung
Die Firma Uebler ist zu Teillieferungen berechtigt. Der Versand erfolgt stets - auch bei Franko-Lieferungen - auf Rechnung des Bestellers. Eine Versicherung erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Kosten des Bestellers. Innerhalb Deutschlands wird für Lieferungen unter EUR 300,00 Warennettowert, derzeit EUR  357,00 Warenbruttowert, eine Versandpauschale von EUR 7,00 zzgl. USt., derzeit EUR 8,33 brutto, erhoben. Ab EUR 300,00 Warennettowert, derzeit EUR 357,00 Warenbruttowert, erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands frei Haus, wobei die Firma Uebler die Versandart bestimmt. Expressgut-Sendungen erfolgen grundsätzlich unfrei und auf Kosten des Bestellers. Sämtliche Lieferungen und Leistungen ins Ausland werden nur gegen Vorkasse oder unwiderrufliches Akkreditiv unfrei ab Werk Forchheim ausgeführt.

6. Verpackung
Die von der Firma Uebler benutzten Kartonverpackungen gehen ins Eigentum des Empfängers über und werden diesem berechnet. Die Verpackungen sind nach der Verpackungs-Verordnung recyclingfähig und können somit der stofflichen Verwertung zugeführt werden. Bei Palettenversand werden Tauschpaletten eingesetzt. Die Palettengebühren gehen grundsätzlich zu Lasten des Empfängers. 

7. Zahlungsbedingungen
Zahlungen erfolgen je nach Vereinbarung per Vorkasse oder Bankeinzug. Bei Bestellungen durch Wiederverkäufer sind Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto oder innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto zu leisten. Ein Skontoabzug ist ausgeschlossen, soweit noch ältere Rechnungen offen stehen. 

8. Abnahme und Gefahrübergang
Nimmt der Besteller die vertragsgemäß zugesandte Ware nicht ab oder verweigert er die Entgegennahme bzw. holt die Ware nach Benachrichtigung durch die Transportperson bis zum Ablauf der Lagerzeit nicht ab, so befindet er sich im Annahmeverzug. Dies gilt nicht, soweit der Besteller eine entsprechende Erklärung innerhalb der Fristen des Fernabsatzgesetzes abgibt bzw. die Ware innerhalb der Fristen des Fernabsatzgesetzes zurücksendet. Ist der Besteller Unternehmer, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware mit deren Übergabe an den Transporteur auf den Besteller über.

9. Widerrufsbelehrung für Verbraucher 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware sind zu richten an:

Uebler GmbH, Sandäcker 7, 91301 Forchheim

email: info@uebler.com
Fax: 09191/7362-77

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von Euro 40 nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.


Ende der Widerrufsbelehrung


10. Kosten der Rücksendung bei Widerruf
Im Falle des Widerrufs nach Ziff. 9 haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Kaufpreis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von Euro 40 nicht übersteigt oder Sie bei einem höheren Kaufpreis im Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht den Kaufpreis oder eine vereinbarte Teilzahlung erbracht haben, es sei denn, dass die gelieferte Sache nicht der bestellten entspricht.

11. Gewährleistung
Ist der Vertragspartner Verbraucher, richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann die Firma Uebler die Nachbesserung nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung oder Neuherstellung eines mangelfreien Vertragsgegenstandes vornehmen.

12. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes bzw. die §§ 491 - 507 BGB Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird. Bei Verwendung gegenüber Unternehmern, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:
Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns. Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als deren Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

13. Produktänderungen
Änderungen infolge technischer Weiterentwicklung oder gesetzlicher Vorschriften behalten wir uns vor.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Forchheim. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Forchheim.  Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haager Konvention vom 1.7.1964 betreffend einheitlicher Gesetze über den internationalen Kauf und das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Kauf beweglicher Sachen finden keine Anwendung. 

15. Sonstiges
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.